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Sachkundenachweis: Die Fakten
Am 1. Januar 2009 tritt das Ausbildungsobligatorium für Angelnde in Kraft. Das Management dieses Sachkundenachweises (SaNa) wurde gemeinsam dem SFV und Petri-Heil übertragen.
Wer ab dem 1. Januar 2009 eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen erwerben will, muss nachweisen können, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Die Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Anforderung (Art. 5a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, VBGF) verlangt eine obligatorische minimale Ausbildungspflicht (Sachkundenachweis .. SaNa) in Form eines Kursbesuches, der mit der Abgabe eines neuen Ausweises (SaNa-Ausweis) bestätigt wird. Der mittels Kurs und Prüfung erworbene SaNa-Ausweis gilt als Grundvoraussetzung zum Angeln schweizweit.
Grundsätzlich gibt es zwei SaNa-Kategorien:
"SaNa mit Prüfung"
An speziellen SaNa-Kursveranstaltungen (z.B. im Rahmen der kantonalen Jungfischerkurse) werden in einem dreistündigen Block die SaNa-Inhalte vermittelt und geprüft. Auch im Rahmen des Sportfischerbrevets kann der "SaNa mit Prüfung" erworben werden. Angelnde, die bereits früher ein Sportfischerbrevet erworben oder eine vergleichbare Ausbildung (Jungfischerkurs, etc.; Prüfung nicht zwingend) genossen haben, können den "SaNa mit Prüfung" ohne weiteren Kursbesuch beantragen (siehe beigelegtes Antragsformular).
"SaNa Übergangslösung"
Personen, die in den Kalenderjahren 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeit von mehr als einem Monat erworben haben, sollen im Sinne einer Übergangslösung als Angelnde mit ausreichenden Kenntnissen im Sinne von Artikel 5a VBGF anerkannt werden.
.. Im Kanton Glarus profitieren sowohl die in den Fischereivereinen organisierten AnglerInnen als auch die FreianglerInnen von dieser Regelung.
Wer muss ab 2009 keinen Sachkundenachweis (SaNa) erbringen?
Für Angelnde mit Kurzzeitpatenten bis und mit einem Monat Gültigkeit entfällt gemäss Bundesgesetzgebung
die obligatorische Ausbildungspflicht. Diesen Angelnden wird ein vom Bund erstelltes Sachkunde-Informationsblatt abgegeben.
Der KFVG wird an Stelle des Jungfischerkurses neu diesen SA NA Kurs durchführen.
Chef des Kurses ist ab 2009 René Frei.
Unter Anmeldung kann das Formular ausgedruckt werden.