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News zum Widerhakenverbot ab 2009!
Bei der Hegenenfischerei und bei der Schleppfischerei mit Seehunden gestattet.
Nach längerer und engagierter Diskussion wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nach Bundesgesetz sind Widerhaken generell verboten.
Alle Angel müssen ohne Widerhaken sein, dass heisst abgeschliffen
Bei der Fliegen- und Nymphenfischerei jedoch ist ein Abschleifen der Widerhaken bei Fliegen und Nymphen sehr heikel und die Angel gehen hierbei leicht kaputt. Aus diesem Grund ist es bei Fliegen und Nymphen (und Hegenen) ausreichend, wenn die Widerhaken mit einer Zange so zugeklemmt werden, dass sie sich widerstandslos in ein Gewebe ein- und ausführen lassen ("Helly Hansen Test").
Hegenen dürfen mit oder ohne Widerhaken verwendet werden.
Bei der Schleppfischerei im Klötalersee mit See- und Rutenhunden dürfen Widerhaken verwendet werden.
Bei allen anderen Arten von Schleppfischerei mit Ruten und dergleichen, sind Widerhaken verboten.
Betrifft: Hohlensteinweiher
Leider wird im Hohlensteinweiher gefrevelt (Gefischt)
Es gibt nun auch sogenannte Löffelbäume, für jeden Fischereihändler ein muss, so einen anzupflanzen. An diesem kann man am Frühling die Löffel und Spinner ablesen! Unser Baum am Weiher ist momentan etwa mit 15 Stk Löffel behangen!
Es darf doch nicht war sein, dass der Verein für den Klöntalersee Fische aufzieht, diese drei bis vier Jahre hütet, und einige trotz Fischereiverbot sich daran genüsslich tun! Für die Überführung eines oder des Täters ist eine Belohnung von Fr.. 200.-- ausgesetzt!
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